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Ortsgemeinde Brachtendorf
Ortsbürgermeister: Eike Gries

 

Oberdorfstrasse 2

56761 Brachtendorf

 

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Tourismus

Brachtendorf liegt sanft in die Landschaft eingebettet am Brohlbach. Der kurze Weg zur Autobahnanschlussstelle Kaifenheim der BAB A48 macht ihn zu einem beliebten Ausgangspunkt für Rad- und Wandertouren. Der Eifel-Schiefer-Radweg führt durch den Ort, in dem ein Gastronomiebetrieb und Ferienwohnungen zur Verfügung stehen. Die in der unmittelbarer Nähe liegende Schwanenkirche, die Kaifenheim Mühle und Weihermühle, beide am Brohlbach gelegen, sind beliebte Anlaufstellen für Wanderer und Radfahrer. Beim Aufstieg zum 308 Meter hohen Arenberg, vorbei an kleinen und großen Windkraftanlagen, hat man einen herrlichen Ausblick über die Eifellandschaft.


In der 285 Einwohner zählenden Gemeinde bieten die St. Sebastianus Schützenbruderschaft sowie Sportverein und Freiwilligen Feuerwehr den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.


Zu den ortsprägenden Gebäuden gehören die St. Lambertus Kapelle und die ehemalige Schule. Die Kapelle beheimatet einen sehenswerten und gut erhaltenden Altar, unter dem Bezeichnung das „Auge Gottes“, des aus Mayen stammenden Bildhauers und Malers Heinrich Alken (+ 18.10.1827).


Die Gemeinde hat durch die Neugestaltung des Dorfplatzes in der Dorfmitte, den Bau des Kinderspiel- und Bolzplatzes sowie die Erweiterung des Friedhofgeländes zahlreiche Grünflächen geschaffen, die der Naherholung dienen. Durch die Eröffnung des Gemeindehauses, „B‘ Treff“ genannt, im Jahre 2012 besitzt sie, zusammen mit der erheblich größeren Schützenhalle Räumlichkeiten um alle Festivitäten und Veranstaltung durchzuführen.


Von der in früheren Jahren ortsprägenden Landwirtschaft mit Viehhaltung sind keine Betriebe mehr vorhanden. Vorwiegend wird im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit Ackerbau betrieben. Nur ein Vollerwerbslandwirt übt weiterhin Landwirtschaft und Viehwirtschaft aus. Die zentrale Lage erlaubt es der Bevölkerung zeitnah die umliegenden Mittelzentren und Städte zwecks Berufsausübung oder/und Einkaufs- und Freizeitgestaltung zu erreichen.

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